! r i e h m  -  n e w s :        Juli/August 2008
 

 

Lebensversicherung wird steuerschonend !


Durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 1. August gewinnen vor allem Lebensversicherungen an Wert.

Den Anstoß zur Gesetzesänderung, die am kommenden Freitag in Kraft tritt, gab der Verfassungsgerichtshof, der im Frühjahr 2007 etliche Regelungen im Erb- und im Schenkungsrecht als verfassungswidrig erklärte. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft.

Jedes Jahr 80.000 Erbschaften

Die Zahl der Betroffenen ist vergleichsweise hoch: Jedes Jahr gibt es rund 80.000 Erbschaften und Schenkungen, für die bisher Steuer bezahlt werden musste.

Diese Verpflichtung gilt nur noch wenige Tage: Für Erbschaften, bei denen der Erblasser vor dem 1. August dieses Jahres verstorben ist, muss die Erbschaftssteuer wie bisher entrichtet werden. Für Schenkungen unter Lebenden ist Schenkungssteuer zu entrichten, wenn die Übergabe des geschenkten Vermögenswertes vor dem 1. August 2008 erfolgt.

Statt Steuer- nur noch Meldepflicht

Danach besteht für Werte ab einer gewissen Höhe nur noch eine Meldepflicht. Bei Schenkungen zwischen Angehörigen beginnt sie bei einem Wert von 50.000 Euro pro Jahr. Zu den Angehörigen werden nicht nur Ehepartner und Kinder gezählt, sondern auch Urgroßeltern, Tanten, Onkel, Urenkel, Neffen, Nichten, Cousins und Lebensgefährten.

Schenkungen an Personen, die keine Angehörigen sind, müssen ab einer Grenze von 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren gemeldet werden. Mehrere Schenkungen innerhalb von fünf Jahre müssen wertmäßig zusammengezählt werden. Wird dabei die 15.000-Euro-Grenze überschritten müssen alle Schenkungen gemeldet werden.

Lebensversicherung deutlich attraktiver !

Die neue Regelung macht die Lebensversicherung zur attraktivsten Vorsorgeform mit Garantie – noch vor dem KESt-pflichtigen Sparbuch – und flexibilisiert Vererben und Schenken in bisher nicht da gewesener Form! Die Begründung des Bisher waren beim Erben oder Schenken je nach Steuerklasse und Wert der Zuwendung bis zu 60 %Steuern fällig. In Zukunft fällt in der Lebensversicherung lediglich bei der Einzahlung die 4prozentige Versicherungssteuer an. Die Begünstigten aus Lebensversicherungsverträgen erhalten die Auszahlung – ob zu Lebzeiten oder nach dem Ableben des Versicherungsnehmers – ab dem 1. August  s t e u e r f r e i ! ! !

Damit wird die Lebensversicherung zur unangefochtenen Nummer 1 unter den langfristigen Vorsorgeformen. Sie ist für die Anleger viel interessanter als ein Sparbuch, bei dem fortgesetzt KESt gezahlt werden muss.

Vorsorge wird vereinfacht

Zusätzlich wird die Hinterbliebenenvorsorge einfacher. Das namentliche Bezugsrecht ersetzt in der Lebensversicherung das Testament und ist jederzeit unkompliziert veränderbar. Auszahlungen aus Lebensversicherungen fallen nicht in die Verlassenschaft. Sie sind damit nicht Teil eines mitunter langwierigen Verfahrens, sondern werden sofort steuerfrei ausbezahlt.

Aber wenn Sie erst 60 sind, dann ist's zu spät. Je jünger Sie Ihre Lebensversicherung zeichnen, um so höher fällt der Versicherungsschutz aus - und daher auch Ihr Kapital.

Laden Sie uns ein (Name, Geb. Datum, Laufzeit/Jahre, Ihre monatl. Sparleistung, gewünschte Versicherungssumme), wir berechnen Ihnen verschiedene Varianten nach Ihren Vorgaben, quasi nach Maß. Frei Haus.

 

Einen schönen Sommer und einen geruhsamen, wohlverdienten Urlaub wünscht Ihnen

 

Ihr Versicherungsmakler,

Berater in Versicherungsangelegenheiten und SV

H. - Dieter Riehm

www.riehm-versichert.at
30 JAHRE Versicherungsberatung Riehm
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