! r i e h m  -  n e w s :                     11/07
 
Pflege- und Altersvorsorge etwas anders !
Wir könnten's brauchen...


Der Pflegebedarf und die Altersvorsorge steigen rapide, darüber herrscht Einigung in der Politik als auch in der Versicherungs-wirtschaft.
Die Bevölkerung erkennt ebenfalls zunehmend den erhöhten finanziellen Bedarf nach Pflegeleistung bzw. Hilfestellung im hohen Alter. Dieser wird durch die massiv steigende Lebenserwartung noch untermauert.
Die Finanzierung der Pflege, vor allem im höheren Alter, stellt die Budgetpolitik und das Produktmanagement der Versicherungen vor eine zusätzliche Herausforderung.

Die derzeit am Markt befindlichen Pflegeversicherungen scheinen sich kalkulatorisch eher unverkäuflich zu gestalten. Dies untermauert auch eine durchgeführte Umfrage bei Maklern und Kunden.

Die Gründe sind verkaufspsychologisch sehr simpel.

Der Großteil der Anbieter orientiert sich an den gesetzlichen Pflegestufen und deren Einstufungskriterien. Die Einstufung in Pflegestufen bzw. Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch einen ärztlichen Sachverständigen und ist höchst komplex und nicht unumstritten. Die Versicherungsleistung aus der Pflegeversicherung erfolgt zum Großteil in Form von monatlichen Rentenzahlungen, die Höhe ist gekoppelt an die gesetzliche Pflegestufe.

Stufe monatlicher Pflegebedarf Zusätzliche Voraussetzungen Höhe (EUR)
1 >   50 Std.    148,30
2 >  75 Std.     273,40
3 > 120 Std.    421,50
4 > 160 Std.    632,30
5 > 180 Std.    859,32   Außergewöhnlicher Pflegeaufwand.
                                   Dieser liegt vor, wenn die dauernde Bereitschaft, nicht jedoch die dauernde Anwesenheit einer Person 
                                   erforderlich ist.
6 > 180 Std. 1.171,70   Erfordernis von zeitlich unkoordinierbaren Betreuungs-Maßnahmen regelmäßig bei Tag und Nacht                                     Anwesenheit einer Pflegeperson Tag u. Nacht, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder
                                   Fremdgefährdung gegeben ist.
7 > 180 Std.  1.562,70  Zielgerichtete Bewegungen der 4 Extremitäten mit funktioneller Umsetzung sind nicht möglich oder 
                                   ein gleichzuachtender Zustand liegt vor.

Würde z.B. ein 30-jähriger Mann eine Pflegeversicherung abschließen und im 70. Lebensjahr durch einen Schlaganfall pflegebedürftig werden, bedeutet dies eine verpflichtende Prämienzahlung über eine Laufzeit von 40 Jahren, um mit 70 eine monatliche Pflegeunterstützung z.B. analog zur Pflegestufe 4 = von 630 € zu erhalten. Der Anreiz für den Abschluss einer reinen Pflegeversicherung, um im Pflegefall monatlich eine Zusatzrente von 630 € zu erhalten ist nicht gegeben. Darüber hinaus kommt noch die Ungewissheit der Lebenserwartung nach der Pflegestufe 5 bis 7.

Die am Markt befindlichen Produkte gehen jedoch nach Meinung vieler Makler an den Wünschen der Kunden vorbei. Der Begriff „Pflege“ bzw. Pflegeversicherung ist so mit mit Angst und Negativbildern untermauert. Die „Pflege“ wird verbunden mit Abhängigkeit, soziale und kulturelle Ausgrenzung sowie geistige und körperliche Hilflosigkeit bis zur Depression.

Was passiert mit den Prämien, wenn kein Pflegefall eintritt? Prämie umsonst bezahlt oder kann ich das Kapital für andere Zwecke verwenden?
Ziel muss es sein, einen finanziellen Airbag bereits in jungen Jahren für einen eventuellen Pflegebedarf aufzubauen, unabhängig von gesetzlichen Pflegestufen und politischen Entscheidungen. Sollte man von einem Pflegefall bis ins hohe Alter verschont bleiben, steht das angesammelte Kapitalpolster für positive Dinge zu Verfügung.

Positive Gedanken sollten mit Pflege- oder Pensionsvorsorge verbunden werden, wie z.B. Unabhängigkeit, Hilfeleistung, bessere medizinische und therapeutische Behandlungen, kulturelle Interessen weiterhin wahrnehmen zu können oder durch Sonnentanken die grauen Zellen wieder zu aktivieren.
Für den Inhalt dieser Mitteilung verantwortlich: Dr. Andreas Promberger(APK)____________________________________________
 
Sehen Sie, verehrte/r Klient/in, genau deshalb boten und bieten wir Ihnen diese Variante der "Lebensversicherung" gar nicht an.
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß es die mindeste Pflicht der Versicherungswirtschaft ist, uns Konsumenten verläßliche und verbindliche Produkte anzubieten. Ein privater Versicherer hat sich nicht an sozialversicherungstechnischen Vorgaben zu orientieren, sondern uns zu sagen:
 
Das zahlen's im Monat und das kriegen's monatlich wenn was passiert - und zwar rechtsverbindlich. Punkt.
 
Die gute, alte Lebensversichung, die den heutigen superschlauen Fonds"managern", Finanzberatern und Nadelstreifmöchtegernen zu minder, zu simpel ist, die bringt's allemal - und läßt Sie ruhig schlafen...
 
meint,
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Dieter Riehm
www.riehm-versichert.at
Versicherungsberatung Riehm
Großnondorf 78
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