! r i e h m
- n e w s
: 11/07
Pflege- und
Altersvorsorge etwas anders !
Wir könnten's
brauchen...

Der Pflegebedarf und die Altersvorsorge steigen rapide,
darüber herrscht Einigung in der Politik als auch in der
Versicherungs-wirtschaft.
Die Bevölkerung erkennt ebenfalls zunehmend den
erhöhten finanziellen Bedarf nach Pflegeleistung bzw. Hilfestellung im hohen
Alter. Dieser wird durch die massiv steigende
Lebenserwartung noch untermauert.
Die Finanzierung der Pflege,
vor allem im höheren Alter, stellt die Budgetpolitik und das Produktmanagement
der Versicherungen vor eine zusätzliche Herausforderung.
Die derzeit am
Markt befindlichen Pflegeversicherungen scheinen sich kalkulatorisch eher
unverkäuflich zu gestalten. Dies untermauert auch eine durchgeführte
Umfrage bei Maklern und Kunden.
Die Gründe sind
verkaufspsychologisch sehr simpel.
Der Großteil der Anbieter orientiert
sich an den gesetzlichen Pflegestufen und deren Einstufungskriterien. Die
Einstufung in Pflegestufen bzw. Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt
durch einen ärztlichen Sachverständigen und ist höchst komplex und nicht
unumstritten. Die Versicherungsleistung aus der Pflegeversicherung erfolgt zum
Großteil in Form von monatlichen Rentenzahlungen, die Höhe ist gekoppelt an die
gesetzliche Pflegestufe.
Stufe monatlicher
Pflegebedarf Zusätzliche Voraussetzungen Höhe (EUR)
1 >
50 Std. 148,30
2 > 75 Std.
273,40
3 > 120 Std. 421,50
4 >
160 Std. 632,30
5 > 180 Std.
859,32 Außergewöhnlicher Pflegeaufwand.
Dieser liegt vor, wenn die dauernde Bereitschaft,
nicht jedoch die dauernde Anwesenheit einer Person
erforderlich ist.
6 > 180 Std. 1.171,70
Erfordernis von zeitlich unkoordinierbaren Betreuungs-Maßnahmen regelmäßig
bei Tag und Nacht
Anwesenheit einer Pflegeperson Tag u. Nacht, weil die
Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder
Fremdgefährdung gegeben ist.
7 > 180
Std. 1.562,70 Zielgerichtete Bewegungen der 4 Extremitäten
mit funktioneller Umsetzung sind nicht möglich oder
ein gleichzuachtender Zustand liegt vor.
Würde z.B. ein 30-jähriger Mann eine Pflegeversicherung
abschließen und im 70. Lebensjahr durch einen Schlaganfall pflegebedürftig
werden, bedeutet dies eine verpflichtende Prämienzahlung über eine Laufzeit von
40 Jahren, um mit 70 eine monatliche Pflegeunterstützung z.B. analog zur
Pflegestufe 4 = von 630 € zu erhalten. Der Anreiz für den Abschluss einer reinen
Pflegeversicherung, um im Pflegefall monatlich eine Zusatzrente von 630 € zu
erhalten ist nicht gegeben. Darüber hinaus kommt noch die Ungewissheit der
Lebenserwartung nach der Pflegestufe 5 bis 7.
Die am Markt
befindlichen Produkte gehen jedoch nach Meinung vieler Makler an den
Wünschen der Kunden vorbei. Der Begriff „Pflege“ bzw. Pflegeversicherung ist so
mit mit Angst und Negativbildern untermauert. Die „Pflege“ wird verbunden mit
Abhängigkeit, soziale und kulturelle Ausgrenzung sowie geistige und körperliche
Hilflosigkeit bis zur Depression.
Was passiert mit den Prämien,
wenn kein Pflegefall eintritt? Prämie umsonst bezahlt oder kann ich das
Kapital für andere Zwecke verwenden?
Ziel muss es sein, einen finanziellen
Airbag bereits in jungen Jahren für einen eventuellen Pflegebedarf aufzubauen,
unabhängig von gesetzlichen Pflegestufen und politischen Entscheidungen. Sollte
man von einem Pflegefall bis ins hohe Alter verschont bleiben, steht das
angesammelte Kapitalpolster für positive Dinge zu Verfügung.
Positive
Gedanken sollten mit Pflege- oder Pensionsvorsorge verbunden werden, wie z.B.
Unabhängigkeit, Hilfeleistung, bessere medizinische und therapeutische
Behandlungen, kulturelle Interessen weiterhin wahrnehmen zu können oder durch
Sonnentanken die grauen Zellen wieder zu aktivieren.
Für den Inhalt dieser Mitteilung verantwortlich: Dr. Andreas
Promberger(APK)____________________________________________
Sehen Sie, verehrte/r Klient/in, genau
deshalb boten und bieten wir Ihnen diese Variante der "Lebensversicherung" gar
nicht an.
Wir stehen auf dem Standpunkt, daß es die mindeste
Pflicht der Versicherungswirtschaft ist, uns Konsumenten verläßliche und
verbindliche Produkte anzubieten. Ein privater Versicherer hat sich nicht an
sozialversicherungstechnischen Vorgaben zu orientieren, sondern uns zu sagen:
Das zahlen's im Monat und das kriegen's
monatlich wenn was passiert - und zwar rechtsverbindlich.
Punkt.
Die gute, alte Lebensversichung, die den
heutigen superschlauen Fonds"managern", Finanzberatern und
Nadelstreifmöchtegernen zu minder, zu simpel ist, die bringt's
allemal - und läßt Sie ruhig schlafen...
meint,
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans-Dieter Riehm