Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Klientel !
 
Wie uns soeben aus BRD mitgeteilt wird, hat das
Oberlandesgericht Köln ein Urteil gefällt, dessen
Inhalt wir Ihnen, gerade jetzt, wo die Feiertage vor
der Tür stehen, nicht vorenthalten wollen:

Ein Wanderer war im Elbsandsteingebirge auf einem
Fußpfad(!) ausgerutsch und abgestürtzt. Facit:
Querschnittlähmung.
Schlimm genug!
Wenn dann der Oberste feststellt, daß die private
Unfallversicherung des "Wanderers" NICHT zurZahlung
der Unfallversicherungssumme heranzuziehenist, da es
durch den Alkoholeinfluß (2,67%°)zu Bewußtseinsstörungen
gekommen ist, dann, ja dann ist's Leben wirtschaflich
gelaufen!
Glauben Sie mir, es ist noch alles, entweder von den Amis
oder den Bundesdeutschen Brüdern, zu uns gelangt.
 
In diesem Sinne: Feiern ja, aber net wandern oder gar ausrutschen!
 
Schauen Sie sich z.B. genau an, zu wem Sie ins Auto steigen.
Setzen Sie sich bewußt zu einem beschwipsten Lenker ins Auto
und dieser baut einen Unfall, so kann's Ihnen ergehen wie dem
deutschen Wanderer!!!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Team Riehm
Hans-Dieter Riehm
 
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