Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Klientel !
Wie uns soeben aus BRD mitgeteilt wird, hat
das
Oberlandesgericht Köln ein Urteil gefällt, dessen
Inhalt wir Ihnen, gerade jetzt, wo die Feiertage
vor
der Tür stehen, nicht vorenthalten
wollen:
Ein Wanderer war im Elbsandsteingebirge auf
einem
Fußpfad(!) ausgerutsch und
abgestürtzt. Facit:
Querschnittlähmung.
Schlimm genug!
Wenn dann der Oberste feststellt, daß die
private
Unfallversicherung des "Wanderers" NICHT
zurZahlung
der Unfallversicherungssumme
heranzuziehenist, da es
durch den Alkoholeinfluß
(2,67%°)zu Bewußtseinsstörungen
gekommen ist, dann, ja dann ist's Leben
wirtschaflich
gelaufen!
Glauben Sie mir, es ist noch alles, entweder von
den Amis
oder den Bundesdeutschen Brüdern, zu uns
gelangt.
In diesem Sinne: Feiern ja, aber net wandern oder
gar ausrutschen!
Schauen Sie sich z.B. genau an, zu wem Sie
ins Auto steigen.
Setzen Sie sich bewußt zu einem beschwipsten
Lenker ins Auto
und dieser baut einen Unfall, so kann's Ihnen
ergehen wie dem
deutschen Wanderer!!!
Mit freundlichen Grüßen
Team Riehm
Hans-Dieter Riehm