Geschäftsbedingungen der Firma Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Riehm

Der Kunde beauftragt die Firma Riehm, Berater in Versicherungsangelegenheiten und Versicherungsmakler, kurz VBR, diesen/seinen Antrag bei einer, wenn möglich in Österreich etablierten Versicherungsgesellschaft einzudecken, ist dies technisch oder kaufmännisch nicht möglich /sinnvoll, so ist das Risiko eventuell im Ausland einzudecken. Für Auslandsverträge stellen wir dem Auftraggeber EINMALIG Euro 30,- in Rechnung.

Der auftragerteilende Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für mündliche, telefonische oder sonstige unqualifizierte Auftragserteilung die VBR keine Haftung übernimmt. Dies gilt auch für andere Kundenwünsche, wie z.B. Änderungen, Storno, etc.. Wird ein, zwischen dem Versicherungsnehmer, Zeichnungsberechtigtem und der VBR zustandegekommener Vertrag vom Versicherungsnehmer, Zeichnungsberechtigten nicht eingelöst oder durch sonstige Vorgangsweise dem Storno zugeführt, so gilt eine einmalige Aufwandsentschädigung in der Höhe des Courtageentganges berechnet aus einer dreijährigen Laufzeit als vereinbart und wird dem Auftraggeber/Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Für die Honorarberechnung, für sonstige Aktivitäten der VBR für den Kunden sind die, in der Kanzlei der VBR öffentlich ausgehängten Tarife heranzuziehen. Der Auftraggeber/Versicherungsnehmer bestätigt hiermit, hierüber aufgeklärt und informiert worden zu sein.

Der Kunde/Versicherungsnehmer/Zeichnungsberechtigte/Auftraggeber VERPFLICHTET SICH, die Honorare und Auslagen der VBR zu berichtigen/begleichen und erklärt sich einverstanden, dass alle Ansprüche der VBR gegen ihn gerichtlich geltend gemacht werden können.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er von der VBR für diesen oder sonstige Verträge keinerlei Provisionen erhält.

Adressänderungen, Änderungen des Risikoortes, Erweiterungen des Risikoumfanges etc. sind ausschließlich schriftlich der VBR bekannt zu geben. Im Schadensfall steht es dem Klienten/Versicherungsnehmer frei, sich direkt an den jeweiligen Versicherer zu wenden. Sollte es im direkten Kontakt Klient/Versicherer zu auseinanderführenden Meinungen und Argumentationen kommen, so ist es alleinige Entscheidung der VBR, in die Schadensverhandlungen bevollmächtigt und gegen Honorar einzugreifen oder nicht.

Es gelten die allgemeinen und jeweiligen besonderen Versicherungsbedingungen, Vers.VG, ABGB, STVO, VAG, KHVG, KFG, etc..

Gerichtsstand innerhalb Österreichs.

Vollmachten und Beauftragungen sind auf zusätzlichen Formularen zu vereinbaren. In Ergänzung dieser AGB sowie sonstiger schriftlicher Vereinbarungen gelten die AGB der Österreichischen Versicherungsmakler bzw. Berater in Versicherungsangelegenheiten. Diese sind in den Räumen der Kanzlei Riehm zur Einsicht ausgehängt.

Das Büro Riehm  haftet nicht für den Vorvertraglichen Raum und leichte Fahrlässigkeit.

 

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